Teilnahmebedingungen CLUB Koffer Gewinnspiel Viernheim 30.06.2026
§ 1 VERANSTALTER DES GEWINNSPIELS
Veranstalter des Gewinnspiels ist die TOM TAILOR GmbH, Garstedter Weg 14, 22453 Hamburg, nachfolgend TOM TAILOR genannt. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.
§ 2 TEILNAHME AN DEM GEWINNSPIEL
(1) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel und die Gewinnchancen hängen von einem Kauf von Produkten des Veranstalters ab. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Pro Person ist nur eine einmalige Teilnahme möglich. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.
(2) Teilnahmeschluss ist der 30. Juni 2026 um 23:59 Uhr. Die Teilnahme erfolgt, indem TOM TAILOR CLUB Members am 30.06.2026 Produkte im Wert von mindestens 100€ im TOM TAILOR Store im Rhein-Neckar-Zentrum in Viernheim kaufen und den entsprechenden Kassenbon über die dafür eingerichtete Landingpage hochladen.
(3) Zu gewinnen ist ein Travelite Handgepäckskoffer.
(4) Der/die Gewinner*in wird nach Teilnahmeschluss per Losentscheid unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmer*innen ermittelt und im Verlauf der Kalenderwoche 28 (06.07.- 12.07.2026) per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinn kann im TOM TAILOR Store im Rhein-Neckar-Zentrum in Viernheim abgeholt werden. Sollte ein/e Gewinner*in nicht innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unter Angabe seines/ihres vollen Namens, Anschrift und Telefonnummer bestätigen, dass er/sie den Gewinn annimmt, behält sich TOM TAILOR vor, den Gewinn einem/r anderen Teilnehmer*in zuzusprechen.
(5) Die Bekanntgabe der Gewinne erfolgt ohne Gewähr. TOM TAILOR wird mit Aushändigung der Gewinne von sämtlichen Verpflichtungen frei. Eine Barauszahlung der verlosten Gewinne ist auch in Teilen ausgeschlossen. Ein Umtausch der verlosten Gewinne ist ebenfalls ausgeschlossen.
(6) TOM TAILOR ist berechtigt, das Gewinnspiel bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich zu beenden. Darüber hinaus ist TOM TAILOR berechtigt, Teilnehmerinnen von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese das Gewinnspiel manipulieren und/oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.
§ 3 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Haftung von TOM TAILOR für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Gewinnerinnen regelmäßig vertrauen dürfen, ist auf den typischen, für TOM TAILOR bei Auslobung des Gewinnspiels vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von TOM TAILOR sowie die Gewährleistung für Rechts- und/oder Sachmängel ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung und der Haftungsausschluss gelten jedoch nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Soweit die Haftung von TOM TAILOR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TOM TAILOR.
§ 4 DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Verantwortlicher der Verarbeitung ist die TOM TAILOR GmbH, Garstedter Weg 14, 22453 Hamburg. Die Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten, Ihr Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde und weitere Betroffenenrechte finden Sie detailliert unter Datenschutzerklärung.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel werden Vor- und Nachname sowie die E-Mail Adresse der Teilnehmerinnen erhoben; von dem Gewinner*in zusätzlich Anschrift und Telefonnummer. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt im Rahmen von Aktivitäten, die zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind. Empfänger der personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen ist der Veranstalter. Die Daten der Teilnehmer:innen werden gelöscht, sobald das Gewinnspiel beendet ist und die Daten nicht mehr erforderlich sind, um der/die Gewinner:in zu informieren und soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Daten der Gewinner*in können länger einbehalten werden, um z. B. Rückfragen zu den Gewinnen zu beantworten oder die Gewinnleistungen zu erfüllen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO.
§ 5 AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGES
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.